Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
- ab 16 Jahren
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-
Bewerber“ - Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder
Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Inhaber des Bodenseeschifferpatents Kat. A, die die Navigation vom Landratsamt mit prüfen ließen, sind von der praktischen Prüfung beim Sportbootführerschein See befreit.
Unsere Theoriekurse beginnen freitags um 19:00 Uhr und finden samstags und sonntags von 10:00 bis ca. 17:30 Uhr statt.
Kursgebühren:
Theorie und Praxis | 575,- |
in Kombination mit BSP Kat. A | 325,- |
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
Hier können Sie sich direkt für den Sportbootführerschein See anmelden.
Für iPhone Besitzer: http://itunes.apple.com/de/app/sportbootfuhrerschein-see/id324456819?mt=8&uo=4Sportbootführerschein See - Fragenkatalog für iPhone User