Dieser Motorbootführerschein ist auf dem Bodensee vorgeschrieben, für alle motorbetriebene Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 4,41 kW (6 PS). Eine Beschränkung hinsichtlich Größe und Bootslänge besteht grundsätzlich nicht. Inhaber des Motorbootführerscheins „Bodenseeschifferpatent Kat. A“ dürfen auch Fahrgastschiffe führen, wenn sie das 21. Lebensjahr vollendet haben und das Fahrgastschifft nicht für mehr als 12 Personen zugelassen ist. Mindestalter, um den Motorbootführerschein „Bodenseeschifferpatent (Kat. A)“ zu erlangen ist 18 Jahre.
Das Bodenseeschifferpatent Kat. A kann ohne weitere Prüfung in den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit mit dem Motorbootführerschein „Bodenseeschifferpatent Kat. A“ gleichzeitig die Zusatzprüfung für den Amtlichen Sportbootführerschein See mit zu absolvieren. Damit müssen sie für diesen Motorbootführerschein nur noch einen Theoriekurs zum Amtl. Sportbootführerschein See und eine theoretische Prüfung ablegen, von der Praxis sind sie dann befreit.
Weitere Informationen zum Bodenseeschifferpatent finden sie auf unseren speziellen Seiten. Wir empfehlen, das Bodenseeschifferpatent als ersten Schein zu machen, das ist der kostengünstigste und schnellste Weg.